Wieder geöffnet

Im Mai 2020. Ab dem 18. Mai ist unsere Ferienwohnungen für alle Gäste wieder geöffnet. In Baden-Württemberg  sind ab diesem Tag Übernachtungen aus touristischem Anlass wieder erlaubt. Ebenso sind alle Gaststätten sowie u.a. Tierparks, Zoos, botanische Gärten, Museen, Galerien und Ausstellungshäuser wieder öffnen. Außengastronomie und Außer-Haus-Verkauf waren bereits ab dem 11. Mai wieder zugelassen.

Darüberhinaus dürfen ab 6. Juni Freibäder und Badeseen wieder öffnen. Entsprechendes gilt für Sportstätten und Sportanlagen unter bestimmten Auflagen. Das Terassenfreibad Neckargemünd wird ab 20. Juni seinen Betrieb wieder aufnehmen.

Die Regelungen gehen zurück auf die diversen Verordnungen zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Bis Anfang Mai galt, dass nur beruflich bedingte Übernachtungen und solche aus triftigem Grund zulässig waren.