Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Ferien-Wohnung am Menzer-Park

Für alle Buchungen durch private Gäste und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande mit dem Vermieter M. + J. Führer, Adlabert-Seifriz-Str. 32, 69151 Neckargemünd. Er gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.

2. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Wenn er dazu trotz Reservierungsbestätigung nicht in der Lage ist, verpflichtet er sich, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.

4. Die Ferienwohnung wird dem Gast in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

5. Eine Kaution wird nicht erhoben. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar haftet der Gast für alle ihn begleitenden Personen ohne Verschuldensnachweis.

6. Der Mietpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 %. Betriebskosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

7. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30 % des Mietpreises als Anzahlung zu leisten. Geht dieser Betrag nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen ein, so ist der Vermieter zur Stornierung des Vertrags berechtigt.

8. Bei Kündigung des Vertrags durch den Gast bis zu 30 Tage vor Mietbeginn werden 80,- € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Kündigung des Vertrags durch den Gast bis zu 14 Tage vor Mietbeginn werden Stornogebühren in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises erhoben, bei Kündigung des Vertrags durch den Gast bis zu 7 Tage vor Mietbeginn sind 70 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei vorzeitiger Beendigung seines Aufenthalts oder bei Nichtanreise hat der Gast keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

9. Der Zeitpunkt der Schlüssel- und Wohnungsübergabe vor Ort muss am Tag der An- bzw. Abreise telefonisch vereinbart werden. Der Vermieter benötigt ca. eine halbe Stunde Reaktions- und Anfahrtzeit. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag in der Regel ab 15 Uhr bezogen werden. Der Gast erhält eine E-Mail mit detaillierten Anreise- und Kontakt-Informationen.

10. Die Benutzung der Einrichtungen und des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.

11. Die vollständige Bezahlung des Mietpreises und ggf. vereinbarter Nebenleistungen erfolgt am Tag der Anreise.

12. Am Abreisetag sind die Ferienwohnung und die Schlüssel bis 12:00 Uhr ordnungsgemäß persönlich zu übergeben.

13. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist.

14. Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass sie unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen, frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für Bewohner und Nachbarn darstellen. Der Gast ist verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen.

15. Prospekthaftung oder Internethaftung sind ausgeschlossen.

16. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17. Gerichtsstand ist Heidelberg.