Corona Epidemie Info

17. März / 10. April 2020. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sollen derzeit unterlassen werden. Das hat die Landesregierung Baden-Württemberg in ihrer Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) bestimmt.

In § 7.2 der Verordnung heißt es: „Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.“ Dieses Gebot galt bis zum 19. April und wurde verlängert. Demnach gilt das Gebot bzgl. der Übernachtung nun bis zum 15. Juni 2020.

Wir bitten daher unsere Gäste, ihre Reisepläne zu überprüfen und von touristischen Unternehmungen abzusehen. Übernachtungen aus beruflichen Gründen oder Notwendigkeit sind ausdrücklich erlaubt.