Corona Info Update

Im Juli 2020. In Baden-Württemberg  sind Übernachtungen aus touristischem Anlass erlaubt. Versammlungen bis zu 20 Personen – im privaten Raum auch mehr – sind seit dem 1. Juli wieder möglich. Sport-, Freizeit und Pflege-Einrichtungen dürfen unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder frei besucht werden. Das Terassenfreibad Neckargemünd hat seinen Betrieb wieder aufgenommen.

Alle Details der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Corona Pandemie können Sie auf der Service-Seite der Landesregierung nachlesen.

Dagegen bleibt es untersagt, „Personen zu beherbergen, die aus einem Land- oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.“ So die Verordnung des Landes vom 25. Juni.