Last Updated: 21. Januar 20250,5 min read

Aktualisiert 6. Januar 2021: Die Gültigkeit der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg wurde im wesentlichen verlängert über den 10. Januar hinaus, ebenso der Deutschland-weite Lockdown. Übernachtungen aus touristischem Anlass bleiben weiterhin verboten. Dies gilt vorläufig bis Ende Januar.

Bitte informieren sie sich über alle aktuellen Details der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Corona Pandemie auf der Service-Seite der Landesregierung.

Wir gehen davon aus, dass spätestens mit dem Ende der Wintersaison auch wieder touristische Übernachtungen möglich sein werden. Sie können jederzeit gerne in unserem Kalender Terminanfragen stellen bzw. direkt reservieren. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.