Corona-Info Wintersaison

3. Dezember 2021. In Baden-Württemberg gelten ab dem 4. Dezember teils etwas strengere „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ als im Infektionsschutzgesetz der neue Bundesregierung vorgesehen. Die Verschärfung betrifft jedoch nicht die Übernachtung in Ferienwohnungen. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Hier gilt – im Unterschied zu Hotels – bis auf weiteres 2G, nicht 2G Plus.

Dies ist nach bestem Wissen der heutige Stand. Es kann jedoch ebenso kurzfristig wieder zu Anpassungen, insbesondere zu Lockerungen kommen, sobald die Indikatoren für die diversen Warn- und Alarmstufen wieder sinken. Bitte informieren Sie sich über alle aktuellen Details der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg auf der Service-Seite der Landesregierung. Eine Übersicht im PDF-Format, die zeigt, was in Gastronomie, öffentlichen Einrichtungen und Einzelhandel unter welchen Umständen erlaubt ist, können Sie dort ebenfalls herunterladen.

Sie können jederzeit gerne in unserem Kalender Terminanfragen stellen bzw. direkt reservieren. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.